Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 10.10.2015 in Krefeld
Die nachfolgende Verwendung der Bezeichnung "Verein" bezieht sich immer auf den German Saboteurs e.V.

§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse
1.     Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
2.     Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge
Der Jahresbeitrag für Mitglieder ab Vollendung des 14. Lebensjahres beträgt 25,00 Euro. Kinder unter 14 Jahren zahlen keinen Beitrag.
1.     Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich einem Vorstandsmitglied schriftlich mitzuteilen oder direkt eigenständig auf der Homepage des Vereins zu erfassen.
2.     Der Mitgliedsbeitrag wird zum 01.01.eines jeden Jahres fällig und muss spätestens bis zum 31.01. eines jeden Jahres auf das Vereinskonto gezahlt werden. Bei Neumitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Verein.
3.     Erfolgt die Beitragszahlung nicht bis zum unter § 3.2 festgelegten Zeitpunkt, ruht die Mitgliedschaft für maximal ein laufendes Kalenderjahr. Danach erlischt die Mitgliedschaft vollständig.

§ 4 Vereinskonto
Wird mit der Anmeldung bekannt gegeben.
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 5 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich und dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Eine Beitragserstattung erfolgt nicht.

Ergänzender Hinweis:
In §3 wird von einem Jahresbeitrag gesprochen. Da das Vereinsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist, gilt der Beitrag immer für das Kalenderjahr, unabhängig davon, wenn der Beitritt erfolgt!