Die Vereinsordnung stellt eine Ergänzung der Vereinssatzung des German Saboteurs e.V. dar.

Die darin enthaltene Punkte werden vom Vorstand beschlossen.

 

§ 1 - Zuwendungen im Todesfall eines Mitglieds

a) Verstirbt ein aktives Mitglied oder Ehrenmitglied, wird ein Kondolenzschreiben erstellt und aus der Vereinskasse ein Betrag von 50 € in Form eines Blumengebindes oder als Beigabe zum Kondolenzschreiben zur Verfügung gestellt.

b) Um es allen Mitgliedern zu ermöglichen einen persönlichen Beitrag zur Kondolenzbeigabe zu leisten, wurde vom Verein ein „Paypal-Konto“ eingerichtet.
Zweckgebundene Einzahlungen auf dieses Konto sind abzüglich eventueller Gebühren (z.B. Paypal-Gebühren) der Kondolenz hinzuzufügen.

Die Summe der Kondolenzspenden wir aus der Vereinskasse auf volle 5 Euro aufgerundet.

 

§ 2 - Merchandise
Merchandise des Vereins German Saboteurs e.V. muss im Falle einer Veräußerung durch eines der Mitglieder oder Ex-Mitglieder zunächst dem Verein zum Rückkauf angeboten werden.

Ein Verkauf an Nichtvereinsmitglieder ist nicht erwünscht.

 

§ 3 - Zahlungseingang Mitgliederbeiträge & Give-Aways
Gemäß §3 Abs. I e) der Vereinssatzung hat der Zahlungseingang für den Mitgliedsbeitrag bis zum 31.01. des jeweiligen Kalenderjahres zu erfolgen.
Auf Basis dieser Zahlungseingänge werden die Stückzahlen für die zu beschaffenden Give-Aways für das Kalenderjahr ermittelt. 
Bei verspätetem Zahlungseingang kann diesbezüglich keine Berücksichtigung mehr erfolgen.

 

§ 4 - Unzustellbarkeit von Sendungen
Sofern eine Sendung (Brief, Paket etc.) dem Empfänger nicht zugestellt werden kann, da

a) die Sendung in der vom Dienstleister vorgegebenen Frist nicht im Paketshop, Packstation etc. abgeholt wird

oder

b) die Adresse des Empfängers nicht mehr gültig ist und vom Mitglied nicht vor Versand der Sendung im Mitgliederbereich der Vereinshomepage aktualisiert wurde

trägt der Empfänger die ggf. anfallenden Kosten für die Rücksendung, sowie die Kosten für die erneute Zusendung.


Krefeld, den 22.08.2026